3. 3.1. Das Versicherungsgericht hielt im Urteil VBE.2020.174 vom 16. Oktober 2020 fest, es ergäben sich Zweifel an der Zuverlässigkeit und Schlüssigkeit der medizinischen Einschätzung des RAD-Arztes Prof. Dr. med. C._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, weshalb darauf nicht abgestellt werden könne. Die Verfügung vom 16. März 2020 sei daher in teilweiser Gutheissung der Beschwerde aufzuheben und die Sache an die Beschwerdegegnerin zur weiteren Abklärung und Neuverfügung zurückzuweisen.