Nachdem der Beschwerdeführer dagegen Einwände erhoben hatte, stellte die Beschwerdegegnerin am 9. Februar 2023 einen neuen Vorbescheid aus, in dem sie die Abweisung des Rentenbegehrens in Aussicht stellte. Unter Berücksichtigung der dagegen vorgebrachten Einwände verfügte sie am 18. November 2024 dem zweiten Vorbescheid entsprechend. 2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 6. Januar 2025 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Es sei die Verfügung vom 18. November 2024 aufzuheben. -3-