1.2. In der Folge aktualisierte die Beschwerdegegnerin ihre Akten, hielt mehrfach Rücksprache mit dem RAD und beabsichtigte eine polydisziplinäre Begutachtung bei der B._____ AG, auf welche schliesslich jedoch verzichtet wurde. Mit Vorbescheid vom 24. November 2022 stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer die Zusprache einer ganzen Rente von April 2018 bis April 2019 sowie einer halben Rente von Mai 2019 bis Juni 2021 in Aussicht. Nachdem der Beschwerdeführer dagegen Einwände erhoben hatte, stellte die Beschwerdegegnerin am 9. Februar 2023 einen neuen Vorbescheid aus, in dem sie die Abweisung des Rentenbegehrens in Aussicht stellte.