1. 1.1. Der 1970 geborene und als selbständiger Zahnarzt tätige Beschwerdeführer meldete sich am 22. August 2017 (Posteingang: 29. September 2017) unter Hinweis auf ein taubes Gefühl in den Fingern sowie eine Unbeweglichkeit des kleinen Fingers und des Ringfingers der jeweils linken Hand bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. In der Folge tätigte die Beschwerdegegnerin medizinische und berufliche Abklärungen und zog sowohl die Akten der Helsana Versicherungen AG als auch der Haftpflichtversicherung, der Schweizerischen Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG (Mobiliar) bei.