3.5.2. Die von der Beschwerdegegnerin vorgenommene Indexierung des Valideneinkommens des Beschwerdeführers von Fr. 72'800.00 im Jahr 2017 auf Fr. 75'296.00 im Jahr 2023 ist wiederum nicht nachvollziehbar. Die Indexierung hat anhand der Tabelle T.1.1.10, Nominallohnindex, Männer, 2011-2024, Pos. 45-47, Handel und Reparatur von Motorfahrzeugen zu erfolgen und ergibt ein Valideneinkommen von Fr. 75'101.00 (Fr. 72'800.00 : 104.4 x 107.7 [Nominallohnindexierung 2017 – 2023]). - 10 -