106.5 S. 4) und ist trotz seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen in der Lage, nach Anleitung weitgehend selbstbestimmt eine abwechslungsreiche Tätigkeit auszuführen (VB 160.1 S. 11). Es steht dem Beschwerdeführer deshalb der gesamte Fächer an Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt offen, so z.B. Kontroll- und Überwachungstätigkeiten, Hilfsarbeiten in Produktions- und Dienstleistungsbetrieben sowie administrative Tätigkeiten.