3.2.2. Das im ABI-Gutachten formulierte Profil für eine angepasste Tätigkeit lässt dem Beschwerdeführer ein genügend grosses Betätigungsfeld auf dem in Frage kommenden Arbeitsmarkt offen. Die erhöhten Anforderungen an das Arbeitsumfeld des Beschwerdeführers, namentlich klare fachliche Kompetenz der Personen, mit welchen er täglich zu tun habe, ein Maximum an Toleranz, Akzeptanz und Respekt seiner Person sowie grosse Flexibilität (VB 160.1 S. 11), übersteigen das im Umgang mit gesundheitlich beeinträchtigten Arbeitnehmenden zu erwartende Entgegenkommen nicht.