Leistungsfähigkeit bei erhöhtem Pausenbedarf und reduziertem Rendement bestehe, dazu würden gelegentliche Ausfalltage kommen. Die Einschränkung der Arbeitsfähigkeit in adaptierten Tätigkeiten betrage 50 % und könne ebenfalls seit Dezember 2017 angenommen werden (VB 160.1 S. 10 f.).