Da die Einschränkung aus neurologischer Sicht mit Ausfalltagen assoziiert sei, resultiere ein teilweise additiver Effekt. Insgesamt resultiere somit aus polydisziplinärer Sicht eine Arbeitsunfähigkeit von 50 % in adaptierten Verweistätigkeiten. In Bezug auf den zeitlichen Verlauf könne eine aufgehobene Arbeitsfähigkeit in der angestammten Tätigkeit, retrospektiv gesehen, seit der Diagnosestellung der chronischen lymphatischen Leukämie im Dezember 2017 angenommen werden. Eine angepasste Tätigkeit müsse eine klare fachliche Kompetenz der alltäglichen Gesprächsgegenüber voraussetzen mit einem Maximum an Toleranz, Akzeptanz und Respekt der Person des Beschwerdeführers gegenüber.