Gesamtmedizinisch sei die Arbeitsfähigkeit in der angestammten Tätigkeit als Autolackierer aufgrund der psychiatrischen Einschränkung aufgehoben. In angepassten Verweistätigkeiten bestehe aus psychiatrischer Sicht eine um 40 % verminderte Leistungsfähigkeit und aus onkologischer Sicht eine um 20 % verminderte Leistungsfähigkeit. Die genannten Einschränkungen könnten nicht addiert werden, sondern würden sich ergänzen, da die gleichen Zeitabschnitte für Pausen und Erholung genutzt werden könnten. Da die Einschränkung aus neurologischer Sicht mit Ausfalltagen assoziiert sei, resultiere ein teilweise additiver Effekt.