Aus neurologischer Sicht sei aufgrund der Clusterkopfschmerzen von erhöhten Ausfallwahrscheinlichkeiten auszugehen, so dass die Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers in sämtlichen Erwerbstätigkeiten um 20 % vermindert sei. Aus onkologischer Sicht könne aufgrund der chronischen lymphatischen Leukämie ebenfalls eine um 20 % verminderte Leistungsfähigkeit in sämtlichen Erwerbstätigkeiten festgestellt werden. Weder aus allgemeininternistischer, aus orthopädischer noch aus dermatologischer Sicht könne eine weitere Diagnose mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit gestellt werden.