Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zzgl. MWSt zulasten der Beschwerdegegnerin." -3- Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 2. Juni 2025 wurden die beiden Verfahren vereinigt. 2.2. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Vernehmlassungen vom 2. April und 27. Juni 2025 die Abweisung der beiden Beschwerden. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: