2. 2.1. Gegen die Verfügungen vom 5. Februar und 16. April 2025 erhob der Beschwerdeführer mit Eingaben vom 12. März und 24. April 2025 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei die Verfügung vom 05.02.2025 aufzuheben. 2. Es sei dem Beschwerdeführer eine ganze Rente zuzusprechen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zzgl. MWSt zulasten der Beschwerdegegnerin. 1. Es sei die Verfügung vom 16.04.2025 aufzuheben. 2. Es sei dem Beschwerdeführer eine ganze Rente zuzusprechen.