1.2. In der Folge liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer bei der Ärztliches Begutachtungsinstitut GmbH (ABI) begutachten (Gutachten vom 8. April 2024) und nahm Rücksprache mit dem RAD. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügungen vom 5. Februar und 16. April 2025 eine vom 1. Dezember 2018 bis am 31. Dezember 2023 befristete halbe Invalidenrente und ab dem 1. Januar 2024 eine Invalidenrente von 64 % einer ganzen Rente zu.