Nach Einholung eines Gutachtens der medexperts AG vom 2. November 2020 und Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 5. August 2021 eine vom 1. März bis am 31. August 2019 befristete halbe Rente zu. Die vom Beschwerdeführer gegen diese Verfügung eingereichte Beschwerde hiess das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2021.408 vom 18. Januar 2022 teilweise gut, hob die Verfügung auf und wies die Sache zur Vervollständigung der Akten und zur begründeten Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurück.