1. 1.1. Der 1970 geborene Beschwerdeführer meldete sich – nachdem sein Begehren um Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) vom 19. Juni 2015 mit Verfügung vom 26. September 2016 abgewiesen worden war – am 9. Februar 2018 erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug (berufliche Integration/Rente) an. Nach Einholung eines Gutachtens der medexperts AG vom 2. November 2020 und Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 5. August 2021 eine vom 1. März bis am 31. August 2019 befristete halbe Rente zu.