6.3.3.2. Soweit der Beschwerdeführer zur Begründung der von ihm geforderten Gewährung eines leidensbedingten Abzugs auf das Rechtsgutachten "Grundprobleme der Invaliditätsbemessung in der Invalidenversicherung" von Prof. Gächter vom 22. Januar 2021, die Studie des Büros für arbeits- und sozialpolitische Studien BASS AG vom 8. Januar 2021 und die Abhandlung "Der Weg zu einem invaliditätskonformeren Tabellenlohn" von Prof. em. Riemer-Kafka und Dr. phil. Schwegler verweist (vgl. Beschwerde, Rz. 15 f.), ist der Rechtvertreter des Beschwerdeführers wiederholt daran zu erinnern (vgl. VBE.2022.81 vom 12. August 2022 E. 6.3.; VBE.2023.320 - 17 -