Der Beschwerdeführer bringt dagegen vor, dass diese Fr. 92'820.00 lediglich dem Grundgehalt entsprechen würden. Er habe in den letzten Jahren vor Eintritt des Gesundheitsschadens aber weitere Leistungen (Treueprämien, Entschädigungen für Bereitschaftsdienst, für Überstunden und für nichtbezogene Ferien, PK-Einlagen des Arbeitgebers) bezogen, welche im Valideneinkommen ebenfalls zu berücksichtigen seien. Bei Mitberücksich- - 14 - tigung der in den Jahren 2015 bis 2020 durchschnittlich vom damaligen Arbeitgeber erbrachten Zusatzleistungen resultiere ein Valideneinkommen von Fr. 107'000.00 (Beschwerde, Rz. 12 f.).