5. 5.1. Der Beschwerdeführer wurde im Rahmen der bidisziplinären Begutachtung durch Dres. med. B._____ und C._____ fachärztlich umfassend und in Kenntnis der Vorakten (VB 93 S. 74 ff.) sowie unter Berücksichtigung der geklagten Beschwerden (VB 93 S. 18 ff.; 93 S. 49 ff.) untersucht. Das Gutachten beruht auf allseitigen Untersuchungen der beteiligten medizinischen Fachrichtungen und bezieht die entsprechenden Teilgutachten mit ein (VB 93 S. 8 ff.; vgl. S. 17 ff. und 49 ff.). Es wurden eigene Zusatzuntersuchungen durchgeführt (vgl. VB 93 S. 33 f.). Die Beurteilung der medizinischen Situation sowie die fachärztlichen Schlussfolgerungen sind nachvollziehbar begründet (VB 93 S. 8 ff.