aufgrund der dargestellten Befunde, Symptome und Psychopathologien sowie der nachvollziehbaren diagnostischen Schlussfolgerungen eine höhere Glaubwürdigkeit im Sinne der Nachvollziehbarkeit zu als den Ausführungen des behandelnden Psychiaters Dr. med. D._____. Aus versicherungsmedizinischer Sicht könnten die akzentuierten Persönlichkeitszüge mit anankastischen Anteilen (ICD- 10 Z73.1) und deren fehlende Relevanz für die Arbeitsfähigkeit nachvollzogen werden (VB 117 S. 4).