Der diagnostischen Einschätzung akzentuierter Persönlichkeitszüge mit anankastischen Anteilen (ICD10 Z73.1) sowie insbesondere auch der Abgrenzung zur anankastischen Persönlichkeitsstörung könne gefolgt werden. So sei nachvollziehbar, dass bloss zwei der acht Kriterien für eine anankastische Persönlichkeitsstörung erfüllt seien und anhand der psychopathologischen Befunde und der funktionellen Leistungsfähigkeit des Beschwerdeführers im häuslichen Umfeld keine weiteren psychischen Erkrankungen, insbesondere zum Zeitpunkt der Begutachtung keine depressive Störung, erkannt worden seien (VB 117 S. 4).