Befund und leite die diagnostischen Überlegungen im Hinblick auf die Kriterien des ICD-10 ab. Aus formaler Sich sei die Gliederung des Gutachtens korrekt, der Aktenauszug dokumentiere die Kenntnis der Vorakten adäquat und Diskrepanzen würden diskutiert. Das psychiatrische Gutachten sei somit unter formalen und inhaltlichen Gesichtspunkten korrekt, insgesamt schlüssig und medizinisch nachvollziehbar (VB 117 S. 3). Der diagnostischen Einschätzung akzentuierter Persönlichkeitszüge mit anankastischen Anteilen (ICD10 Z73.1) sowie insbesondere auch der Abgrenzung zur anankastischen Persönlichkeitsstörung könne gefolgt werden.