In den weiteren Berichten des behandelnden Psychiaters Dr. med. D._____ hätten sich die gestellten Diagnosen dann aber quantitativ und qualitativ erweitert, wobei die Berichte jeweils inhaltlich sehr knappgehalten und die Diagnosen damit nicht nachvollziehbar gewesen seien. Insbesondere die anamnestischen Angaben seien, besonders im Hinblick auf die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung, unzureichend und die psychopathologischen Befunde unvollständig dargestellt worden. Dagegen gebe das psychiatrische (Teil-)Gutachten von Dr. med.