3.6. Dr. med. G._____ ersuchte den RAD am 1. Oktober 2024 um eine konsili- arisch-psychiatrische Aktenbeurteilung (VB 109). In seiner Stellungnahme vom 10. Januar 2025 führte RAD-Arzt Dr. med. H._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, aus, dass beim Beschwerdeführer zu Beginn Diagnosen mit geringer und kurzfristiger Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit gestellt worden seien, welche insbesondere insofern nachvollziehbar gewesen seien, als dabei die belastende Arbeitssituation als Auslöser benannt worden sei. In den weiteren Berichten des behandelnden Psychiaters Dr. med. D.