Er empfehle daher zu Beginn eine Arbeitsfähigkeit (bzw. Arbeitstätigkeit) von 50 % mit Steigerung über drei bis sechs Monate auf 100 % (VB 112 S. 6). Die verminderte Belastbarkeit der Lendenwirbelsäule (Anterolisthese) sowie der linken unteren Extremität (Meniskusriss) sei im gutachterlich erstellten Belastungsprofil entgegen der Ansicht von Herrn F._____ (vgl. E. 3.3.3. hiervor) bereits vollumfänglich berücksichtigt worden (VB 112 S. 6 f.). Zudem sei bezüglich letzterer auf die Leistungsfähigkeit des athletischen Beschwerdeführers bei Freizeitaktivitäten und der Haushaltsführung zu verweisen (VB 112 S. 7).