Auch in der Arbeitsbiografie zeigten sich keine Einschränkungen des Beschwerdeführers. Dieser habe eine gute Ausbildung mit guten Noten abgeschlossen. Die letzte Weiterbildung (zum Instandhaltungsfachmann) habe er aufgrund einer persönlichen Krise und nicht aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur nicht abgeschlossen. Auch dass er riskiert habe, sich selbstständig zu machen, und die dabei gezeigte Flexibilität seien sehr untypisch für Menschen mit schweren spezifischen (insb. anankastischen) Persönlichkeitsstörungen oder Zwangsstörungen.