So verwies Dr. med. B._____ bezüglich der Beziehungsführung etwa auf die Tatsache, dass der Beschwerdeführer knapp 20 Jahre lang verheiratet gewesen sei und nach Abbruch der Beziehung eine neue Partnerin gefunden habe. Die fehlenden Freundschaften seien nach Ansicht des Beschwerdeführers selbst durch deren mangelnde Pflege begründet, nicht durch eine psychische Problematik. Der Beschwerdeführer mache viel Sport, habe keine Einschränkungen in der Haushaltsführung oder bei der Erledigung finanzieller Dinge und habe konzentrationsbedürftige Hobbies. Auch in der Arbeitsbiografie zeigten sich keine Einschränkungen des Beschwerdeführers.