3.5. 3.5.1. In dieser ergänzenden Stellungnahme vom 4. September 2024 hielt Dr. med. B._____ in psychiatrischer Hinsicht fest, dass es sich bei spezifischen Persönlichkeitsstörungen wie der anankastischen um schwere Störungen der Persönlichkeit und des Verhaltens handle, welche immer mit persönlichen oder sozialen Beeinträchtigungen einhergingen und meist in der Kindheit oder in der Adoleszenz, beispielsweise in der Beziehungsführung, im sozialen Kontakt oder im Anstellungsverhältnis, in Erscheinung treten und während des Erwachsenenalters weiterbestehen würden (VB 112 S. 1 f.). Dies sei beim Beschwerdeführer nicht der Fall. So verwies Dr. med.