3.3.3. Der behandelnde Osteopath Herr F._____ hielt in seiner Stellungnahme vom 27. November 2023 hauptsächlich fest, die beim Beschwerdeführer gutachterlich erkannte Anterolisthesis L5/S1 könne bei Verstärkung zu einer Kompression der Spinalnerven bis zur Kompression des Rückenmarks führen. Entsprechend sei auf das Hantieren mit schweren Lasten zu verzichten, wobei bei geneigtem und rotiertem Oberkörper für eine Überlastung der Lendenwirbelsäule bereits 5 kg ausreichen würden. Aus seiner Sicht seien daher, was die Lendenwirbelsäule anbelange, auch leichte körperliche Arbeiten nicht anzuraten.