3.3.2. Der behandelnde Orthopäde Dr. med. E._____ stellte in seiner Stellungnahme vom 17. November 2023 fest, er teile die Einschätzung des Gutachters Dr. med. C._____ hinsichtlich der von diesem attestierten Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers und des entsprechenden Belastungsprofils (vgl. E. 3.2. hiervor). In einer leichten, wechselbelastenden Tätigkeit wäre aus seiner Sicht probatorisch ein Arbeitsversuch zu 50 % mit sukzessiver Steigerung auf (voraussichtlich) 100 % angezeigt (VB 101 S. 23 f.).