3.3. Nach dem gestützt darauf erlassenen negativen Vorbescheid der Beschwerdegegnerin vom 20. Oktober 2023 (VB 94) erhob der Beschwerdeführer am 23. November 2023 Einwände (VB 97), welche er am 9. Januar 2024 unter Verweis auf die beigelegten Berichte des behandelnden Psychiaters Dr. med. D._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, des behandelnden Orthopäden Dr. med. E._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, und des behandelnden Osteopathen Herrn F._____ ergänzend begründete (VB 101).