>30° des Oberkörpers bei fixiertem Stand der Beine oder vorgebeugte Arbeitszwangshaltungen ohne die Möglichkeit, sich abzustützen), ohne Bücken unter Tischkantenniveau oder Überwinden von Niveauunterschieden (z.B. Treppensteigen) sowie ohne höhenexponierte (z.B. auf Leitern oder Gerüsten) und Überkopfarbeiten bestehe seit August 2020 eine 100%ige Arbeitsfähigkeit (VB 93 S. 12 f.). Nach dem operativen Eingriff am linken Sprunggelenk am 13. Oktober 2020 sei postoperativ von einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit für ca. sechs bis acht Wochen mit anschliessend stufenweiser Steigerung über ca. vier bis sechs Wochen auszugehen.