Auch seien die Diagnosekriterien für das Vorhandensein einer anankastischen Persönlichkeitsstörung nicht erfüllt (VB 93 S. 68 f.). Die vom behandelnden Psychiater beobachteten Persönlichkeitsmerkmale seien am ehesten unter einer Akzentuierung der Persönlichkeit einzuordnen. In der aktuellen Untersuchung würden die Diagnosekriterien für das Vorhandensein einer Diagnose aus dem Kapitel F3 nicht erfüllt. Die angegebene mittelschwere Energielosigkeit spiegle sich nicht in Funktionseinschränkungen beispielsweise bei der Hausarbeit, den Finanzen, dem Sport oder der grobkursorischen Überprüfung neurokognitiver Funktionen wider.