Darin führte Dr. med. B._____ im Wesentlichen aus, dass sich eine spezifische Persönlichkeitsstörung seit der Kindheit/Jugend wie ein roter Faden durch die Biografie hätte ziehen und in dieser zu auffälligen Einschnitten in der Biografie zum Nachteil des Beschwerdeführers hätte führen müssen, was beim Beschwerdeführer angesichts der schulischen Leistungen, der Beziehungsanamnese und der Arbeitsbiografie nicht der Fall sei. Auch seien die Diagnosekriterien für das Vorhandensein einer anankastischen Persönlichkeitsstörung nicht erfüllt (VB 93 S. 68 f.).