2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 15. April 2025 wurde die Pensionskasse SHP, Dietikon, als berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers im Verfahren beigeladen. Diese liess sich in der Folge nicht vernehmen. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin in der angefochtenen Verfügung vom 5. Februar 2025 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 119) zu Recht einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers verneint hat.