"1. Die angefochtene Verfügung vom 05.02.2025 sei vollumfänglich aufzuheben und dem Beschwerdeführer sei eine Rente der Invalidenversicherung zuzusprechen. 2. Eventualiter sei die Sache zur ordnungsgemässen Abklärung des Sachverhalts an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 4. April 2025 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.