Ein am 14. Juni 2021 auf Anraten des internen Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) gestartetes Belastbarkeitstraining wurde aufgrund von Problemen mit der Maskentragepflicht bereits am Folgetag wieder abgebrochen. Zur Abklärung eines allfälligen Rentenanspruchs wurde der Beschwerdeführer sodann auf Empfehlung des RAD bidisziplinär (psychiatrisch, orthopädisch) untersucht. Gestützt auf das entsprechende Gutachten vom 18. August 2023 stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Vorbescheid vom 20. Oktober 2023 die Abweisung des Rentenbegehrens in Aussicht.