1. Am 29. Dezember 2020 meldete sich der 1967 geborene Beschwerdeführer bei der Beschwerdegegnerin aufgrund der Folgen eines im August 2020 erlittenen Burnouts zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration / Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin nahm in der Folge Abklärungen in medizinischer und beruflicher Hinsicht vor und zog die Akten des Krankentaggeldversicherers bei. Ein am 14. Juni 2021 auf Anraten des internen Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) gestartetes Belastbarkeitstraining wurde aufgrund von Problemen mit der Maskentragepflicht bereits am Folgetag wieder abgebrochen.