1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird der Beschwerdeführer verpflichtet, der Beschwerdegegnerin Fr. 781.20 für ausstehende Kostenbeteiligungen, Fr. 55.90 für Verzugszinsen, Fr. 175.00 für Mahnspesen und Fr. 95.00 für Inkassogebühren zu bezahlen. In diesem Umfang wird der Rechtsvorschlag des Beschwerdeführers in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamts B._____ (Zahlungsbefehl vom 5. September 2024) aufgehoben. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 400.00 werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Zufolge Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege werden sie einstweilen vorgemerkt.