Vorliegend betrugen die ausstehenden Kostenbeteiligungen und Prämien im Zeitpunkt der Ausstellung des Zahlungsbefehls am 5. September 2024 Fr. 2'649.35 und reduzierten sich erst mit den Zahlungen des Beschwerdeführers vom 31. Oktober 2024 auf Fr. 781.20. Unter Berücksichtigung der dargelegten Kasuistik ist die Höhe der Mahnspesen und Inkassogebühr von insgesamt Fr. 270.00 nicht zu beanstanden.