Den von diesem nach Erhalt des entsprechenden Zahlungsbefehls in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamts B._____ vom 5. September 2024 am 16. September 2024 erhobenen Rechtsvorschlag hob die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 16. Oktober 2024 auf und verpflichtete den Beschwerdeführer, die Forderung in Höhe von Fr. 3'056.75 (inkl. Mahnspesen von Fr. 175.00, Inkassogebühren von Fr. 95.00, Betreibungskosten von Fr. 74.00 sowie aufgelaufenen Zins von Fr. 63.40) zu bezahlen. Die dagegen erhobene Einsprache des Beschwerdeführers wies die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 13. Februar 2025 ab.