Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend KVG; Prämien- und Kostenbeteiligungen 2023 und 2024 (Einspracheentscheid vom 13. Februar 2025) -2- Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Der 1975 geborene Beschwerdeführer, seine Ehefrau und sein 2006 geborener (jüngerer) Sohn waren in den Jahren 2023 und 2024 im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG) bei der Beschwerdegegnerin versichert.