Vorliegend betragen die ausstehenden Kostenbeteiligungen und Prämien Fr. 903.75. Unter Berücksichtigung der dargelegten Kasuistik ist die Höhe der in Rechnung gestellten Mahnspesen und Inkassogebühren von insgesamt Fr. 125.00 nicht zu beanstanden. 2.5. 2.5.1. Nach Art. 26 Abs. 1 ATSG sind für fällige Beitragsforderungen Verzugszinsen zu leisten. Der Zinssatz beträgt dabei 5 % (Art. 105a KVV, Art. 7 Abs. 1 -8-