Das Sozialamt verlange nun nochmals "durch die [Beschwerdegegnerin], die offenen Leistungen / Abrechnungen vom Jahre 2022 und Jahr 2023". Die Beschwerdegegnerin, die die fraglichen Dokumente ihm und dem Sozialamt bis anhin nicht habe aushändigen wollen, werde ersucht, ihm diese nun zuzustellen, damit er sie an das Sozialamt weiterleiten könne (VB 35). Auch dies spricht gegen eine bereits erfolgte Bezahlung der -6-