2.3.3. Auf dem "KlientInnenkontoauszug […] von 01.01.2022 bis 31.12.2023" der Sozialen Dienste Q._____ vom 25. Februar 2025 sind zwar unter den Ausgaben für die Monate Februar bis Mai 2022 jeweils drei als "KVG Brutto" für den Beschwerdeführer, seine Frau bzw. den jüngeren Sohn bezeichnete Positionen aufgeführt und unter den Ausgaben für den Monat April 2022 auch eine mit "KK Selbstbehalt/Franchisen" bezeichnete Ausgabe in Höhe von Fr. 179.30 betreffend die Ehefrau des Beschwerdeführers, wobei diese die Leistungsabrechnung Nr. bbb vom 13. März 2022 betrifft, welche -5-