1.2. Die Beschwerdegegnerin leitete wegen ausstehender Prämien und Kostenbeteiligungen nach erfolglosen Mahnungen beim Betreibungsamt C._____ die Betreibung gegen den Beschwerdeführer ein. Den vom Beschwerdeführer gegen den entsprechenden Zahlungsbefehl des Betreibungsamtes C._____ vom 23. Mai 2024 (Betreibung Nr. aaa) am 3. Juni 2024 erhobenen Rechtsvorschlag hob die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 8. Juli 2024 vollumfänglich auf und verpflichtete den Beschwerdeführer, die Forderung in Höhe von Fr. 1'125.95 (inkl. Mahnspesen von Fr. 30.00, Inkassogebühren von Fr. 95.00, Betreibungskosten von Fr. 74.00 und Zins von Fr. 23.20) zu bezahlen.