Inwiefern dies der Fall sein soll, wird vom Beschwerdeführer nicht ansatzweise substanziiert, und es finden sich diesbezüglich auch keine Hinweise in den Akten. Die Steuerveranlagung der direkten Bundessteuer 2012 war zum Zeitpunkt des Einspracheentscheids in Rechtskraft erwachsen und stimmt inhaltlich mit der Beitragsverfügung vom 16. Dezember 2022 überein. Die Höhe des für die Bemessung der Beiträge massgebenden Erwerbseinkommens wird vom Beschwerdeführer nicht bestritten. Eine -5-