Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen" 2.2. Mit Vernehmlassung vom 22. Mai 2025 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 3. Juni 2025 wurde das Gesuch des Beschwerdeführers um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege abgewiesen. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: