In der Stellungnahme vom 15. April 2025 führte die RAD-Ärztin weiter aus, aus psychiatrischer Sicht sei der Beschwerdeführer per März 2024 zu 50 % arbeitsfähig mit einer regelmässigen Steigerung in 4 – 6 Monaten gewesen (VB 156). Insgesamt hat sich die RAD-Ärztin mit den Diagnosen der behandelnden Psychologen auseinandergesetzt und nachvollziehbar dargelegt, dass der Beschwerdeführer per März 2024 zu 50 % arbeitsunfähig war, die Arbeitsfähigkeit allerdings in 4 – 6 Monaten auf 100 % gesteigert werden könne (VB 156). Daran ändert auch der mit Replik vom 30. Juni 2025 eingereichte psychologische Bericht vom 25. Juni 2025 nichts.