Der RAD-Ärztin wurde auch der Arztbericht vom 25. Februar 2025 vorgelegt, wobei sie dazu ausführte, der Beschwerdeführer leide seit Jahren unter einem lumboradikulären Schmerzsyndrom ohne grossen Leidensdruck, da er keine medikamentöse Schmerztherapie und keine Physiotherapie in Anspruch nehme (VB 156). Wie die Einschätzung der behandelnden Ärztin bezüglich der Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers konkret zustande kommt, ist nicht nachvollziehbar. Insgesamt nimmt die RAD-Ärztin Stellung zu den gestellten Diagnosen und stellt nachvollziehbar fest, weshalb der Beschwerdeführer zu 100 % arbeitsfähig ist.